Informationen zum Anordnungsmodell
Seit Juli 2022 ist das Anordnungsmodell im Schweizer Krankenversicherungsgesetz in Kraft getreten.
Damit ist es möglich, dass Sie die psychotherapeutische Behandlung über Ihre Krankenversicherung (obligatorische Grundversicherung) abrechnen können.
Damit ist es möglich, dass Sie die psychotherapeutische Behandlung über Ihre Krankenversicherung (obligatorische Grundversicherung) abrechnen können.
Für die Grundversicherung muss unbedingt eine zuvor ausgestellte Anordnung vorliegen.
Selbstverständlich können Sie auch weiterhin die Kosten für Behandlungen selber übernehmen.